Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht...
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Familienrechts und helfen Ihnen dabei, individuell abgestimmte Eheverträge zu entwerfen, um Auseinandersetzungen vorab zu klären und Streit zu vermeiden. Welche Güterstande gibt es (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft), welche Vor- und Nachteile gehen mit ihnen einher und welcher Güterstand kommt Ihren Vorstellungen am nächsten? Zu nennen sind zudem Modifikationen der Güterstände, insbesondere der Zugewinngemeinschaft.
Auch unterhaltsrechtliche Fragen können in Eheverträgen für die Zukunft geregelt werden; ebenso können Erb- und Pflichtteilsrechte oder der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Wenn Sie hierzu schon heute Vereinbarungen treffen möchten, beraten wir Sie umfassend und zeigen auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.
Suchen Sie rechtliche Unterstützung in einem Scheidungsverfahren, stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung. Oft umfassen Scheidungsverfahren unterschiedlichste Probleme, die es zu lösen gilt - nicht nur von erheblicher finanzieller Bedeutung. Fragen zur Höhe von Kindes- oder Geschiedenenunterhalt sind nicht selten komplex und bedürfen umfangreicher Berechnungen. Dies gilt meist auch für Zugewinnausgleichsverfahren. Denn längst nicht alles, was während der Ehe als Vermögen erworben worden ist, darf beim Zugewinn berücksichtigt werden. Auch Vermögensauseinandersetzungen außerhalb des Güterrechts sind von großer Tragweite, zu denken ist in diesem Rahmen an "unbenannte Zuwendungen", an Abhebungen vom gemeinsamen Konto, an Ansprüche aus der Mitarbeit von Eheleuten und an familienrechtliche Ausgleichsansprüche. Weiter ist zu den denken an Wohnungszuweisungs- oder Hausratsverfahren. Welche Lösungen es hinsichtlich des Familienheims gibt, zeigen wir auf und suchen gemeinsam mit den Beteiligten nach Lösungen, deren Umsetzung wir begleiten.
Schließlich können spielen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts eine sehr wichtige Rolle. Hier ist besonderes Fingerspitzengefühl gefragt, sind Kinder doch meist die Hauptleidtragenden, lassen sich die Eltern scheiden.