Vergleichs-, Sach- und/oder Ertragswert

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen der Wert von Immobilieneigentum verlässlich ermittelt werden muss. Zu nennen ist beispielsweise die Erbengemeinschaft, die es auseinanderzusetzen gilt und ein Erbe den anderen gegen Übernahme von Immobilienvermögen ausbezahlt. Bei der Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen lassen sich Bewertungen in den meisten Fällen ebenfalls nicht verhindern. Auch im Zuge von Ehescheidungen spielt das Schicksal des ehemaligen Familienheims eine große Rolle.

Die Immobilienwertverordnung gibt drei Verfahren zur Ermittlung vom Verkehrswerten bebauter und unbebauter Grundstücke vor: Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren. Welches Verfahren vorrangig zur Anwendung kommt, hängt wesentlich ab von der Art des zu bewertenden Objekts (Eigentumswohnung, Ein- oder Mehrfamilienhaus, Gewerbeimmobilie etc.). Wesentliche Kenngrößen sind in Erfahrung zu bringen, u. a. Liegenschaftszinssätze, Marktanpassungsfaktoren, Gebäudealter und Alterswertminderung, ortsübliche und nachhaltig erzielbare Miete. Besondere Bedeutung kommt den Grundstücksmarktberichten, den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse oder etwaig vorhandenen Mietspiegeln zu.

Wir bewerten Ihre Liegenschaft unter Anwendung der gesetzlichen Vorgaben der Immobilienwertverordnung und unter Berücksichtigung geltender Richtlinien. Bereits vorliegende Gutachten überprüfen wir auf ihre Schlüssigkeit. 

Rechtsanwalt Malte B. Bartsch ist "Geprüfter Wertermittler für Immobilien"; zertifiziert durch die staatlich anerkannte und akkreditierte "Europäische Immobilien Akadamie" mit Sitz in Saarbrücken.